Zensur von Wahlplakaten in Luxemburg?

Nicht nur in Deutschland sind die Wahlplakate der verschiedenen Parteien vor den Landtagswahlen in Hessen und Bayern allgegenwärtig. Kurz vor den Parlamentswahlen sieht es in Luxemburg ähnlich aus. Doch gibt es eine Gemeinde, die nicht sonderlich erfreut über diese Plakatflut ist.

Schifflingen gehört offenbar zu den Orten, die die Wahlplakate nicht gerade mit offenen Armen empfangen, wie Marc Goergen von der Piratenpartei beklagte: „Die Gemeinde hat unsere Plakate verboten, mit der Begründung, dass nur Holzschilder erlaubt sind.“

Hohlkammerplakate wichtig für kleinere Parteien

Tatsächlich bezieht sich das Verbot in Schifflingen laut Bürgermeister Paul Weimerskirsch (CSV) auf eine Vereinbarung vor den Gemeindewahlen. Innerhalb der Gemeinde sollten somit keine Hohlkammerplakate an Laternenpfosten erlaubt sein, da das Anbringen dieser Plakate die Laternen beschädigen könnte und es ein Sicherheitsrisiko darstellte, wenn mehr als ein Doppelplakat pro Mast angebracht wurde.

Für die kleineren Parteien sind Hohlkammerplakate allerdings von besonderer Bedeutung, da sie die kostengünstigste Methode der Wahlpropaganda im öffentlichen Raum darstellen. Darüber hinaus sind sie leicht zu handhaben, da jeweils zwei Plakate mit Kabelbindern an einem Mast befestigt werden. „Kleine Parteien verfügen über begrenzte Budgets und sind darauf angewiesen, ihre Kandidaten vorzustellen, insbesondere im Vergleich zu Politikern der CSV oder LSAP, die bereits eine hohe Bekanntheit genießen“, erklärte Marc Goergen.

UPDATE: Gemeinde lenkt ein

Am Freitag traf der Schöffenrat von Schifflingen die Entscheidung, vorerst keine weiteren Maßnahmen in Bezug auf die Plakat-Affäre zu ergreifen und gestattet vorläufig die Anbringung von Hohlkammer-Wahlplakaten an Laternenmasten, insbesondere entlang der Staatsstraßen.

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