Insgesamt 21 politische Vereinigungen dürfen Wahlvorschläge zur Landtagswahl in Bayern einreichen. Das hat der Landeswahlausschuss heute beschlossen. Tatsächlich dürften aber nur 19 davon in Frage kommen: Der SSW und die CDU werden in Bayern absehbar nicht antreten.
Sieben Parteien und zwölf Vereinigungen sind es, die noch bis zum 27. Juli Zeit haben, Wahlkreisvorschläge und Listen einzureichen:
Parteien | Politische Vereinigungen |
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Alternative für Deutschland (AfD) | Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD) |
Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE) | Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis) |
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU) | Bayernpartei (BP) |
DIE LINKE | DIE NEUE MITTE – Zurück zur Vernunft. |
Freie Demokratische Partei (FDP) | Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP) |
FREIE WÄHLER | Partei der Humanisten (PdH) |
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD) | Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI) |
Partei für Franken (DIE FRANKEN) | |
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung | |
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei) | |
Volt Deutschland (Volt) | |
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³) |
Grundsätzlich zugelassen sind alle Parteien, die entweder im Bayrischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, und sei es mit einem oder einer Abgeordneten.
Interessant: Weder die NPD-Nachfolgerin „Die Heimat“ noch irgendeine andere offen rechtsextreme Partei ist angetreten oder zur Einreichung einer Landesliste berechtigt.