Die Abgeordnetenhauswahl in Berlin muss aufgrund von gravierender Unregelmäßigkeiten zusammen mit den Wahlen der Bezirksverordnetenversammlungen wiederholt werden. Dies entschied der Verfassungsgerichtshof für das Land Berlin im November 2022.
Für die Wiederholungswahl ist als Termin der 12. Februar 2023 angesetzt. Dabei steht die Wahl bereits jetzt unter besonderer Beobachtung. Und schon heute gibt es Berichte über erste Pannen:
Die Berliner Zeitung berichtet über Wahlbenachrichtigungen mit dem falschen Wahltermin. So werden Bürgerinnen und Bürger zur Wahl am 12. September statt am 12. Februar aufgerufen.
Der Rundfunk Berlin Brandenburg (kurz: RBB) berichtet über fehlende Wahlscheinnummern auf Rücksendeumschlägen, fehlende Dienstsiegel und Softwarefehler, die zum doppelten Versand von Briefwahlunterlagen führten.
Und Christian Wohlrabe, der in Charlottenburg selbst kandidiert, macht bei Twitter in einem längeren Thread öffentlich, dass auf dem Stimmzettel für ihn ein falscher Name angeben ist – und damit ein Fehler der Wahl 2021 wiederholt wird.
Spannend wird es am Wahltag selbst. 2021 gab es in einigen Wahllokalen nicht genug oder die falschen Stimmzettel. Für den Verfassungsgerichtshof war dies der ausschlaggebene Punkt, auf eine Wiederholung der Wahl zu entscheiden.
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