Die Pläne der AfD-Fraktion, den umstrittenen Politiker Maximilian Krah als Redner bei den „Schlossgesprächen“ einzuladen, haben eine Kontroverse ausgelöst. Der als völkisch-nationalistisch bekannte Politiker aus Sachsen soll im Schlosscafé über ein „Europa von rechts“ sprechen. Diese Ankündigung wirft nicht nur politische Fragen auf, sondern auch Bedenken hinsichtlich der Finanzierung.
Das Schweriner Schloss als Veranstaltungsort
Die Wahl des Veranstaltungsortes, des Schweriner Schlosses, ist dabei von besonderer Bedeutung. Das Schlosscafé, in dem Krah auftreten soll, gehört zur landeseigenen Gesellschaft Mecklenburg-Vorpommerns, der Schloss Restaurant GmbH. Dieses Unternehmen betreibt die gesamte Gastronomie im Schloss und unterliegt politischer Einflussnahme, da der Aufsichtsrat von Vertretern verschiedener Fraktionen besetzt ist. Diese Konstellation wirft die Frage auf, ob die AfD auf indirekte Weise von staatlichen Ressourcen profitiert, indem sie einen prestigeträchtigen Veranstaltungsort nutzen kann.
Verbindungen in rechtsextreme Kreise
Die Wahl von Maximilian Krah als Redner ist ebenfalls problematisch. Krah, der dem rechtsextremen Lager um den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke zugeordnet wird, hatte in der Vergangenheit Äußerungen getätigt, die im Zusammenhang mit rechtsextremen Ansichten stehen. Seine Veröffentlichungen und Äußerungen zu Themen wie „Umvolkung“ und „orientalische Landnahme“ führten zu einem Gutachten des Verfassungsschutzes. Seine Ideen fanden sogar Veröffentlichung im Verlag des rechtsextremen Verlegers Götz Kubitschek. Dies wirft die Frage auf, ob eine solche Person eine angemessene Wahl für eine öffentliche Veranstaltung darstellt.
Finanzierungsvorwürfe der SPD
Die SPD-Fraktion sieht in der geplanten Veranstaltung eine verdeckte Finanzierung der AfD durch staatliche Mittel. Der Fraktionschef Julian Barlen argumentiert, dass die AfD mit dieser Veranstaltung ihrem Spitzenkandidaten eine parteipolitische Bühne biete, was nicht mit der Arbeit der Landtagsfraktion im Einklang stehe. Diese Bedenken drehen sich insbesondere um die Frage, ob die AfD unerlaubte finanzielle Unterstützung aus öffentlichen Mitteln erhält.
Update 18.08.2023:
Einem Bericht des Norddeutschen Rundfunks NDR zufolge sieht der Landesrechnungshof keinen Anlass für eine Prüfung der Veranstaltung. Martina Johannsen, Präsidentin des Rechnungshofes, äußerte, dass sie aus den ihr vorliegenden Informationen nicht erkennen könne, dass es sich bei der Veranstaltung um Wahlkampf handele.