Über die Umsetzung der Änderung des Wahlgesetzes und die Größen der Wahlkreise im Land diskutierten die Fraktionen im Sächsischen Landtag ausgiebig. Mehrere Experten-Vorschläge lagen dazu auf dem Tisch, letztendlich einigten sich die meisten Fraktionen auf eine „minimalinvasive“ Lösung, während die Linke umfassendere Änderungen vorgeschlagen hat. Das Ziel der Neuzuteilung der Wahlkreise besteht darin, sicherzustellen, dass die Wahlkreise ungefähr die gleiche Anzahl von Menschen umfassen, um das Prinzip der Gleichheit der Stimmen zu gewährleisten.
Sachsen will Wahlgesetz ändern: Zusätzliche Wahlkreise für Dresden und Leipzig https://t.co/XL9dcdLuz2
— IngwerBaum (@IngwerBaum) February 9, 2023
Einige Wahlkreise in Sachsen weisen erhebliche Abweichungen von diesem Durchschnittswert auf, da die Bevölkerung in ländlichen Gebieten schrumpft, während die Großstädte wachsen. Aus diesem Grund werden im Vogtlandkreis und in Mittelsachsen je ein Wahlkreis gestrichen, während Leipzig und Dresden jeweils einen zusätzlichen Wahlkreis erhalten. Auch die Wahlkreise in Bautzen werden neu organisiert. Darüber hinaus müssen Wahlkandidaten gemäß dem neuen Gesetz nicht mehr ihre vollständige Postadresse für den Wahlkampf angeben.
Warum nicht analog zu den Landkreisen?
Die Regierungskoalition aus CDU, Grünen und SPD brachte die Vorschläge ein, die mit den Stimmen der AfD mehrheitlich angenommen wurden. Die Linke stimmte gegen die Vorschläge und hatte einen eigenen Gesetzentwurf eingebracht, der jedoch keine Mehrheit fand. Die Linke wollte die Anzahl der Wahlkreise von 60 auf 15 reduzieren und sich an den Landkreisen orientieren. Dieser Vorschlag wurde jedoch nicht umgesetzt.
Eine Expertenkommission hatte empfohlen, die Anzahl der Wahlkreise von 60 auf 51 zu verringern. Letztendlich wurden die Vorschläge der Experten in das Gesetz aufgenommen, wobei Nordsachsen sowie die Städte Dresden, Leipzig und Chemnitz ihre Direktmandate behalten. Innenminister Armin Schuster (CDU) argumentierte, dass die Expertenvorschläge in das Gesetz eingeflossen seien und während der Anhörungen keine grundsätzlichen Bedenken geäußert wurden.