Die gezielte Ansprache von Wählern durch Mikrotargeting, insbesondere für politische Parteien, könnte durch ein neues Gesetz eingeschränkt werden. Diese Praxis beinhaltet die Sammlung von Personendaten, oft auf Social-Media-Plattformen, um maßgeschneiderte Botschaften an spezifische Zielgruppen zu senden. Bekannt wurde Mikrotargeting unter anderem durch das umstrittene Unternehmen Cambridge Analytica, das unrechtmäßig Daten von Millionen Facebook-Nutzern genutzt haben soll, unter anderem im Wahlkampf von Donald Trump im Jahr 2016.
Nur mit ausdrücklicher Zustimmung
Das neue Gesetz, auf das sich der Rat der EU und das EU-Parlament am Montagabend geeinigt haben, sieht vor, dass personenbezogene Daten nur mit ausdrücklicher Zustimmung für politische Werbung verwendet werden dürfen. Bestimmte Daten, die Rückschlüsse auf ethnische Zugehörigkeit, politische Meinungen oder sexuelle Orientierung zulassen, sollen gänzlich ausgeschlossen werden.
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— heise online (@heiseonline) November 7, 2023
Die neuen Regeln sehen außerdem vor, dass politische Werbung eindeutig gekennzeichnet und Informationen über die dahinter stehenden Akteure transparent gemacht werden. Ein öffentliches Archiv für politische Anzeigen soll mittelfristig entstehen. Um den Einfluss von Nicht-EU-Staaten auf EU-Wahlen zu verringern, soll es laut den neuen Regeln in den drei Monaten vor einer Wahl oder einem Referendum verboten sein, dass Wahlwerbung aus Drittländern finanziert wird.
Kommt die Regelung zu spät?
Kritiker warnen vor möglichen Ausweichstrategien und betonen die Gefahren generativer Künstlicher Intelligenz für die Beeinflussung von Wahlen, wie die Manipulation von Bildern oder automatisierte Desinformation durch Anrufe. Obwohl die meisten Regelungen möglicherweise nicht rechtzeitig für die bevorstehenden Europawahlen in Kraft treten werden, wird eine achtzehnmonatige Übergangsfrist vorgesehen, die nach formaler Zustimmung der Mitgliedstaaten und des EU-Parlaments beginnt.