Nachdem der Haftbefehl gegen den AfD-Politiker Daniel Halemba außer Vollzug gesetzt wurde, hat die Staatsanwaltschaft Würzburg noch nicht entschieden, ob sie dagegen Beschwerde einlegen wird. Dies bestätigte der Oberstaatsanwalt Thorsten Seebach und erklärte, dass sie sich wahrscheinlich einige Tage Zeit dafür nehmen werden.
Falls sie sich für eine Beschwerde entscheiden, müsste das Amtsgericht Würzburg erneut über die Angelegenheit entscheiden und prüfen, ob der 22-Jährige in Untersuchungshaft genommen werden soll. Wenn das Gericht bei seiner ursprünglichen Entscheidung vom Montag bleibt, würde der Fall dann vom Landgericht Würzburg geprüft werden, wie ein Sprecher des Landgerichts erläuterte.
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— tagesschau (@tagesschau) October 30, 2023
Vorwürfe der Volksverhetzung
Die Staatsanwaltschaft ermittelt gegen Halemba wegen Vorwürfen der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungsfeindlicher Organisationen. Der Student, der zuletzt in Würzburg wohnte, bestreitet die Anschuldigungen. Obwohl er am Montag im Raum Stuttgart nach tagelanger Suche per Haftbefehl festgenommen wurde, kam er nicht in Untersuchungshaft.
Am Abend wurde der Haftbefehl unter Auflagen aufgehoben. Das Amtsgericht setzte den Haftbefehl außer Vollzug, unter anderem mit Meldeauflagen und einem Kontaktverbot zu anderen Beschuldigten in diesem Fall. Das Gericht war der Ansicht, dass die Flucht- und Verdunkelungsgefahr durch diese Auflagen ausreichend eingedämmt werden könne, wie ein Sprecher des Amtsgerichts am Dienstag erklärte.
AfD spricht von Willkür
Halemba ist der jüngste Abgeordnete im neu gewählten Landtag in München. Aufgrund seiner Vorführung beim Amtsgericht konnte er am Montag nicht an der konstituierenden Sitzung des Landtags teilnehmen. Am Dienstag, an seinem ersten Tag im Landtag, äußerte er erneut seine Ansicht, dass der Haftbefehl gegen ihn willkürlich sei. Die AfD behauptet, dass es keinen rechtmäßigen Grund für den Haftbefehl gebe und spricht von staatlicher Repression. Landtagspräsidentin Ilse Aigner (CSU) betonte, dass weder das Parlament noch sie selbst Einfluss auf die Entscheidungen der Justiz nehmen könnten.