Durch die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichtes, wonach die letzte Abgeordnetenhauswahl aus dem September 2021 wegen Unregelmäßigkeiten wiederholt werden muss, ergeben sich verschiedene Fragen. wahlkampfnews.de beantwortet die wichtigsten kurz und knapp.
Warum kommt es zu einer Wiederholung der Wahl?
Bei der letzten Wahl im September 2021 traten verschiedene Unregelmäßigkeiten auf. Dazu zählen bspw. zu wenige und falsche Stimmzettel oder Wahllokale, die deutlich länger als bis 18 Uhr geöffnet waren. Diese Unregelmäßigkeiten waren nach Ansicht des Gerichtes insgesamt so gravierend, dass es deutliche Zweifel an der Ordnungsgemäßheit der Wahl gibt. Deswegen muss die Wahl wiederholt werden.
Was ist der Unterschied zwischen einer Neuwahl und einer Wiederholungswahl?
Bei einer Neuwahl kommt es zur Auflösung des Parlamentes. Die Parteien und Wählervereinigungen bestimmen Kandidat:innen, reichen die Wahlvorschläge ein. Sofern sie nicht automatisch zugelassen sind, müssen sie Unterschriften von Unterstützer:innen sammeln und vorlegen. Daraufhin entscheidet die Wahlausschüsse über die Zulassung. Nach der Wahl tritt das neugewählte Parlament zusammen und eine neue Legislaturperiode beginnt. Bei einer Wiederholungswahl in Berlin bleibt alles, wie beim letzten Mal: Es gibt keine neuen Parteien oder Wählervereinigungen, es gibt keine neuen Kandidat:innen. Aber: Einige Kandidat:innen wurden von den Listen gestrichen, weil sie aus Berlin weggezogen sind oder aus eigenem Antrieb ihre Kandidatur zurückgezogen haben. Haben Kandidierende zwischenzeitlich einen besonderen Titel erlangt, der Namensbestandteil ist, kann dieser auch auf dem Stimmzettel ergänzt werden. So wurde bei einem Kandidaten ein Doktortitel hinzugefügt.
Beginnt die Legislaturperiode neu?
Nein. Die Wahl wird „nur“ wiederholt und nicht komplett neu durchgeführt. Die fünfjährige Legislatur beginn im Herbst 2021 und endet – mit dem dann wiederholt gewählten Parlament – im Herbst 2026.
Was passiert mit den Bezirksversammlungen?
Auf die Wahlen der Bezirksversammlungen werden wiederholt. Es gelten die gleichen Eckpunkt wie bei der Abgeordnetenhauswahlwiederholung.
Bleiben Senat, Bezirksbürgermeister und Bezirksstadträte im Amt?
Der Senat bleibt normal im Amt. Gleiches gilt für die Stadträte in den Bezirken. Ändern sich im Zuge der Wahlwiederholung die Mehrheitsverhältnisse, liegt es an den jeweiligen Parlamenten, Änderungen vorzunehmen.
Werden Wahlkreise geändert?
Nein. Die Wahlkreise bleiben so bestehen, wie sie für die Wahl 2021 gezogen wurden.
Dürfen die gleichen Personen wie 2021 wählen?
Nein. Es werden neue Wählerverzeichnisse erstellt. Das heißt, dass Menschen, die weggezogen sind, nicht mehr wählen dürfen. Menschen die zwischenzeitlich zugezogen sind oder das Wahlalter erreicht haben, dürfen neu wählen.
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