Der Notvorstand der AfD Bremen unter der Führung von Heiner Löhmann hat offiziell Einspruch beim Landeswahlleiter gegen die Bürgerschaftswahl im vergangenen Mai eingelegt. Diese Information wurde auf Anfrage des Regionalmagazins buten un binnen vom Landeswahlleiter bestätigt.
Der Grund für den Einspruch liegt in parteiinternen Auseinandersetzungen innerhalb der AfD Bremen, die dazu führten, dass sich die Partei nicht auf eine gemeinsame Kandidatenliste einigen konnte. Die Bremer AfD reichte also zwei separate Listen ein: eine vom Notvorstand und eine von einer rivalisierenden Fraktion im Bremer Landesverband, die als Rumpfvorstand bekannt ist.
Diese beiden Kandidatenlisten führten schließlich dazu, dass die AfD in Bremen nicht zur Bürgerschaftswahl am 14. Mai 2023 zugelassen wurde und somit nicht wählbar war – eine Tatsache, die von der AfD als rechtswidrig angesehen wird. Durch den Einspruch, der am 23. Juni 2023 eingereicht wurde, strebt die Gruppe um Heiner Löhmann an, vor dem Wahlprüfungsgericht eine Wiederholung der Bürgerschaftswahl zu erwirken.
Es bleibt abzuwarten, wie die zuständigen Behörden und Gerichte auf den Einspruch reagieren werden. Sollte der Einspruch Erfolg haben, könnte dies zu einer Neuwahl in Bremen führen.
Bei der Wahl im kleinsten deutschen Bundesland Bremen gewann die SPD mit einem Stimmenanteil von 29,8 Prozent. Gegenwärtig führt sie Koalitionsverhandlungen mit den Grünen (11,9 Prozent) und der Linken (10,9 Prozent). Die größte Oppositionspartei ist die CDU mit einem Stimmenanteil von 26,2 Prozent. Die Bewegung Bürger in Wut (BiW) erhielt 9,4 Prozent der Stimmen, während die FDP 5,1 Prozent der Stimmen für sich verbuchen konnte.