Nürnberg ändert Satzung und verbietet ausländische Wahlwerbung

Die Debatte hatte für Schlagzeilen gesorgt: Im Zuge des Präsdentschaftswahlkampfes in der Türkei hingen auch in Nürnberg Plakate in türkischer Sprache mit Werbung für den amtierenden und letztlich wiedergewählten Präsidenten Erdogan.

Die Frage, ob ausländische Werbung auf Grundlage der Sondernutzungssatzungen der Kommunen zulässig ist, wurde bundesweit diskutiert. Auf Anträge von CSU, SPD und Grünen hat nun der Nürnberger Stadtrat die Satzung entsprechend geändert.

Wohlgemerkt: Es geht in dem Beschluss lediglich um die Versagung von Wahlwerbung im Rahmen der Sondernutzungssatzung. Die Buchung privater Großflächen oder sonstiger Out-of-Home-Werbung bei entsprechenden Anbietern ist davon nicht betroffen.

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