Am 14. Mai 2023 finden im kleinsten deutschen Bundesland Bremen die Bürgschaftswahlen statt. Doch die rechtspopulistische Partei Alternative für Deutschland (AfD) wird vermutlich nicht wählbar sein. Der Grund: Aufgrund tiefsitzender partei-interner Konflikte reichte die Bremer AfD zwei konkurrierende Wahllisten ein. Da laut geltendem Wahlrecht nur eine Liste pro Partei gesetzlich erlaubt ist, wurden beide Wahllisten vom Landeswahlschuss abgelehnt.
Eine der Wahllisten stammt vom sogenannten Rumpfvorstand um den Landesvize Sergej Minich. Die andere Wahlliste wurde von einem sogenannten Notvorstand um die Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz eingereicht.
Begründung der Ablehnung beider Wahllisten
Laut Berichten des ZDF begründete Wahlbereichsausschussleiterin Carola Janssen die Ablehnung beider Wahllisten, in dem sie ausführte, dass es die Prüfkompetenz des Gremiums übersteige, zu klären, welche der von unterschiedlichen Vorständen eingereichten Listen von den letztlich vertretungsbefugten Parteimitgliedern vorgelegt worden sei. Dies wäre außerdem ein Verstoß gegen die verfassungsrechtlich garantierte Parteienautonomie.
Die AfD hat angekündigt, rechtliche Schritte einzuleiten. Auch eine Beschwerde gegen gegen die Entscheidung des Landeswahlausschluss ist noch möglich.
Der Konflikt in der Bremer AfD
Die AfD ist mittlerweile bekannt dafür, dass es innerhalb der Partei nicht nur immer wieder zu Skandalen, Konflikten und Streit kommt, sondern dass dies auch immer wieder den Weg in die Öffentlichkeit findet.
Im vergangenen Jahr kam es zu einem Machtkampf zwischen zwei Landesvorständen, wer von ihnen der legitime sei. Der Konflikt konnte nicht geklärt werden und führte schließlich zur Gründung von zwei rivalisierenden Lagern innerhalb der Partei in Bremen.
Ein Lager wird von dem Landesvize Sergej Minich angeführt, das andere von den Bürgerschaftsabgeordneten Heinrich Löhmann und Frank Magnitz. Beide Lager hatten unterschiedliche Vorstellungen darüber, wie die Partei in Bremen geführt werden sollte. Diese Auseinandersetzungen führten dazu, dass die Partei sich nicht auf eine gemeinsame Liste für die Bürgerschaftswahl einigen konnte.
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