Bundesverfassungsgericht entscheidet: Kein Aufschub der Berliner Wiederholungswahlen

Die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus findet am 12. Februar 2023 wie geplant statt. Das Bundesverfassungsgericht lehnte es ab, die Wahl aufzuschieben. Geklagt hatten mehr als 40 Personen, darunter auch betroffene Abgeordnete. Sie wandten sich damit gegen das Urteil des Verfassungsgerichtshofs des Landes Berlin vom 16. November 2021. Der Verfassungsgerichtshof in der Hauptstadt hatte die Pannen-Wahl vom 26. September 2021 aufgrund zahlreicher und schwerwiegender Wahlfehler für ungültig erklärt. Die Kläger argumentierten nun vor dem Bundesverfassungsgericht, dass die Berliner Richter hierbei die Karlsruher Grundsätzen für die Wahlprüfung übergangen hätten und vor einem Urteil das höchste deutsche Gericht hätten einschalten müssen.

Was geschah bei der Berliner Chaos-Wahl 2021?

Am 26. September 2021 fanden neben den Wahlen zum Abgeordnetenhaus auch die Bundestagswahl sowie ein Volksentscheid in Berlin sowie der Berlin-Marathon mit unzähligen Straßensperrungen statt. Dies führte zu chaotischen Zuständen in den Berliner Wahllokalen, da nicht nur teils falsche oder zu wenigen Stimmzettel in den Wahllokalen vorhanden waren, sondern diese aufgrund der zahlreiche durch den Marathon unpassierbare Straßen nicht oder nur schleppend nachgeliefert werden konnten. Einige Wählerinnen und Wähler konnten ihre Stimmen nicht oder nur falsch abgeben. Auch bildeten sich teils lange Schlangen und einige Wahllokale mussten vorübergehend ganz geschlossen werden, da die Stimmzettel ausgegangen waren. An anderen Orten waren die Wahllokale bis weit nach 18 Uhr geöffnet. Laut Verfassungsgerichtshof waren mindestens 20.000 bis 30.000 Stimmen von den Unregelmäßigkeiten betroffen. Dies kann nach Auffassung der Richter Auswirkungen auf die Wahlergebnisse gehabt haben, so dass die Wahl wiederholt werden muss. Rechtlich ist es daher keine Neuwahl und die Legislaturperiode läuft weiter. Kommt zu veränderten Mehrheitsverhältnissen müsste eine neue Koalition den aktuellen Senat ab- und einen neuen wählen. Gleiches gilt für die parallel stattfindenden Bezirksversammlungswahlen. Die nächste turnusgemäße Wahl findet nach Ende der fünfjährigen seit Herbst 2021 laufenden regulären Amtszeit voraussichtlich im Herbst 2026 statt.

Weitere Pannen trotz Wahlbeobachtung

Um erneuten Pannen bei der Berliner Wiederholungswahl vorzubeugen und sicherzustellen, dass es auch im Wahlkampf mit rechten Dingen zugeht, hatte die Organisation für Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (OSZE) vom 9. bis 12. Januar 2023 eine Delegation von Wahlbeobachtern in die Hauptstadt geschickt. Dennoch kam es im Zuge der Wahlvorbereitungen zu zahlreichen weiteren Pannen.

Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts ist jedoch unabhängig von der Berliner Bundestagswahl, bei der es ebenfalls zu Pannen kam. Hier wurde die Wahlprüfung anders geregelt und der Bundestag beschloss, dass die Wahl in Berlin nur teilweise wiederholt wird, an Stellen, an denen nachgewiesenermaßen Vorfälle stattgefunden hatten.

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