Die Stadt Bayreuth bereitet sich auf die Landtags- und Bezirkstagswahl am 8. Oktober vor und in diesem Jahr gibt es eine Neuerung: Hat die Stadt bisher große mobile Wände aufgestellt, auf denen die Parteien über die städtische Marketing- und Tourismusgesellschaft anbringen lassen konnten, so gibt es für die Landtagswahl erstmalig Stelen. An insgesamt 42 Standorten im Stadtgebiet wurden insgesamt 336 Stelen aufgestellt.
Neue Stelen kommen vom Bauhof
Diese Veränderung wurde aus praktischen Gründen vorgenommen, da die Stelen leichter auf- und abzubauen sind als die großen Holzwände. Sie werden in Bodenhülsen gesteckt und können nach Bedarf wieder entfernt und gelagert werden. Hergestellt wurden die Stelen in der städtischen Schreinerei. Die Aufstellung erfolgte durch Mitarbeiter des Stadtbauhofs.
Die Veränderung von Plakatwänden zu Stelen hat Auswirkungen auf die Bayreuther Graffiti-Szene, da die Stelen keine durchgehende Fläche bieten. Nach der Landtagswahl werden die Stelen noch für eine Klimaschutz-Kampagne genutzt, die Themen wie die Solaroffensive, Grün-Blaue Infrastruktur und die Vermeidung von Lebensmittelverschwendung behandelt.
Die Stelen werden voraussichtlich bis Anfang/Mitte November stehen bleiben, abhängig von den Witterungsbedingungen.
Anbringung streng geregelt
Da das Platzangebot auf den Stelen begrenzt ist, regelt die Stadt in einer vom Stadtrat beschlossenen Richtlinie (PDF-Datei) die Verteilung. So können auf diesen im Behördendeutsch „Sonderanschlagtafeln“ genannten Flächen nur maximal 12 Parteien in der Reihenfolge der offiziellen Stimmzettelanordnung zugelassen werden. Pro Partei können 3 Plakate in DIN A1 im Hochformat eingeplant werden.
Darüber hinaus darf jede Partei bis zu 3 Großflächen aufstellen und bis zu 100 Einzelplakate im maximalen Format DIN A0 im Stadtgebiet anbringen – allerdings nicht an Bäumen, nicht in der amtlichen Fußgängerzone und in einigen Bereichen der Stadt nicht mit Dreiecksständern und Plakatträgern. Doppelseitig bedruckte Plakate gelten als zwei Plakate. Interessant: Die genauen Standorte müssen der Stadt unmittelbar nach Anbringung per Mail gemeldet werden – verbunden mit der Nennung einer verantwortlichen Person nebst Telefonnummer.