Berlin bereitet sich auf eine komplette Wiederholung der Bundestagswahl vor

In Anbetracht des Verfahrens vor dem Bundesverfassungsgericht rüstet sich Berlin für eine vollständige Wiederholung der Bundestagswahl in allen Wahllokalen, nicht nur in bestimmten Wahlbezirken.

Das erklärte der Landeswahlleiter Stephan Bröchler in einem kürzlich auf Youtube veröffentlichten Video aus seiner Youtube-Serie: „Der Landeswahlleiter informiert“. Er und seine Geschäftsstelle arbeiten gemeinsam mit den Bezirken an einem Maximal-Szenario für eine umfassende Wiederholungswahl zum Deutschen Bundestag. Diese Vorbereitungen sind Teil der Planung für die Europawahl am 9. Juni 2024, die bereits begonnen hat.

Bröchler hatte kürzlich an einer Anhörung des Bundesverfassungsgerichts in Karlsruhe teilgenommen. Die Unionsfraktion im Bundestag hatte Klage eingereicht, da sie die Entscheidung des Parlaments, die Wahl vom 26. September 2021 nur in einigen wenigen Berliner Wahlbezirken zu wiederholen, für nicht ausreichend hielt. Der Bundestag hatte im November 2022 beschlossen, dass aufgrund von Wahlpannen in 327 der 2256 Wahlbezirke und 104 der 1507 Briefwahlbezirke eine Neuwahl erforderlich sei.

Zeitpunkt der Urteilsverkündung ist bisher unbekannt

Bröchler erklärte in seinem Youtube-Video, dass nach der Anhörung keine klaren Hinweise auf den genauen Zeitpunkt der Urteilsverkündung vorliegen und ob eine vollständige oder teilweise Wiederholungswahl stattfinden wird. Sicher ist lediglich, dass die Wahl innerhalb von 60 Tagen nach der Urteilsverkündung stattfinden muss. Im Vergleich zur Wiederholungswahl im Februar werden sie 30 Tage weniger Zeit haben, was eine erneute Herausforderung für die Landeswahlleitung und die Bezirke bedeutet.

Wahlorganisation befinde sich im Reparaturbetrieb

Der Landeswahlleiter hofft, dass das Urteil des Bundesverfassungsgerichts wichtige Maßstäbe für zukünftige Bundestagswahlen setzen wird. Berlin ist auf dem richtigen Weg mit den Reformen der Wahlorganisation. Es wurden bereits viele Verbesserungen umgesetzt, aber die Wahlorganisation befindet sich immer noch im „Reparaturbetrieb“. Die Umsetzung der Strukturreformen, wie die Einrichtung eines Landeswahlamtes, die Schaffung ständiger Bezirkswahlämter und die Stärkung der Rechte des Landeswahlleiters, muss konsequent fortgesetzt werden, so Bröchler.

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