Welche politischen Vereinigungen sind berechtigt, Wahlvorschläge zur Landtagswahl in Bayern am 8. Oktober 2023 einzureichen

Insgesamt 21 politische Vereinigungen dürfen Wahlvorschläge zur Landtagswahl in Bayern einreichen. Das hat der Landeswahlausschuss heute beschlossen. Tatsächlich dürften aber nur 19 davon in Frage kommen: Der SSW und die CDU werden in Bayern absehbar nicht antreten.

Sieben Parteien und zwölf Vereinigungen sind es, die noch bis zum 27. Juli Zeit haben, Wahlkreisvorschläge und Listen einzureichen:

ParteienPolitische Vereinigungen
Alternative für Deutschland (AfD)Anarchistische Pogo-Partei Deutschlands (APPD)
Bündnis 90 / Die Grünen (GRÜNE)Basisdemokratische Partei Deutschland (dieBasis)
Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU)Bayernpartei (BP)
DIE LINKEDIE NEUE MITTE – Zurück zur Vernunft.
Freie Demokratische Partei (FDP)Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
FREIE WÄHLERPartei der Humanisten (PdH)
Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD)Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
Partei für Franken (DIE FRANKEN)
Partei für schulmedizinische Verjüngungsforschung
PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
Volt Deutschland (Volt)
V-Partei³ – Partei für Veränderung, Vegetarier und Veganer (V-Partei³)

Grundsätzlich zugelassen sind alle Parteien, die entweder im Bayrischen Landtag oder im Deutschen Bundestag vertreten sind, und sei es mit einem oder einer Abgeordneten.

Interessant: Weder die NPD-Nachfolgerin „Die Heimat“ noch irgendeine andere offen rechtsextreme Partei ist angetreten oder zur Einreichung einer Landesliste berechtigt.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert