2024: Fraktionen sollen 8,42 Prozent mehr erhalten

Die Zahlungen an Fraktionen sollen ab dem Haushaltsjahr 2024 um 8,42 Prozent erhöht werden, wie von Bundestagspräsidentin Bärbel Bas im Einklang mit dem Ältestenrat vorgeschlagen. Dieser Vorschlag basiert auf den Ergebnissen der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst und der Entwicklung bestimmter Verbraucherpreisindex-Teilindizes für Deutschland.

Konkret bedeutet dies, dass jeder Fraktion monatlich ein Grundbetrag von 509.294 Euro und pro Mitglied 10.632 Euro zur Verfügung stehen. Die Oppositionsfraktionen erhalten zusätzlich einen Zuschlag von 15 Prozent auf den Grundbetrag und 10 Prozent auf den Mitgliedsbeitrag. Zusätzlich wird im Februar 2024 der Grundbetrag für jede Fraktion, einschließlich des Oppositionszuschlags, einmalig um den Betrag erhöht, den die jeweilige Fraktion für die Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes in Form von Einmalzahlungen aufwendet. Dieser Gesamtbetrag für die Fraktionen wird im Bericht mit 3.303.480 Euro beziffert.

Zahlungen 2023

Diese vorgeschlagene Erhöhung basiert auf den Bestimmungen des Paragrafen 58 des Abgeordnetengesetzes, der die Bundestagspräsidentin verpflichtet, dem Bundestag einen Vorschlag zur Anpassung der Geldleistungen an die Fraktionen aus dem Bundeshaushalt vorzulegen.

Im laufenden Jahr wurden insgesamt 126.084.000 Euro für Zahlungen an die Fraktionen im Etat des Deutschen Bundestages ausgewiesen. Dies ergibt monatlich einen Grundbetrag von 469.742 Euro pro Fraktion und 9.806 Euro pro Mitglied. Wie aus den bis zum 30. Juni 2023 vorgelegten Rechnungen der Fraktionen hervorgeht, wurden 78 Prozent der Geldleistungen für Personalausgaben und 22 Prozent für Sachausgaben verwendet.

Erhöhung wegen finanziellem Mehraufwand nötig

Die vorgeschlagene Erhöhung von 8,42 Prozent ist notwendig, da es laut dem Statistischen Bundesamt im Juli 2023 eine jahresdurchschnittliche Preiserhöhung von 4,33 Prozent bei verschiedenen Kostenkategorien gab. Angesichts dieser Entwicklungen ist eine Erhöhung der Geldleistungen um 0,95 Prozent für 2024 erforderlich.

Zusätzlich resultiert ein finanzieller Mehraufwand aufgrund der Tarifverhandlungen im öffentlichen Dienst, die Einmalzahlungen von insgesamt 3.000 Euro als Inflationsausgleichsgeld vorsehen und ab März 2024 eine Erhöhung der Tabellenentgelte um 200 Euro sowie eine lineare Steigerung um 5,5 Prozent vorsehen. Dies führt zu einer notwendigen Erhöhung der Geldleistungen um 7,47 Prozent aufgrund der Personalausgaben.

Insgesamt ergibt sich eine Erhöhung der Geldleistungen um 8,42 Prozent, wobei die tarifliche Zahlung des Inflationsausgleichsgeldes in der Anpassung nicht dauerhaft berücksichtigt wird.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert